Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Maschinenbau WEITERdenken – Firmenwerbung
Stand: 19. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Veröffentlichung kostenpflichtiger Werbeanzeigen auf der Internetplattform "Maschinenbau WEITERdenken".
Anbieter ist:
Rolf Pfau
Maschinenbau WEITERdenken
Rotkreuzstrasse 8, 68753 Waghäusel
rolfpfau@googlemail.comDie kostenpflichtigen Werbeangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden für diese Werbeleistungen nicht angeboten.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Werbekunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Gegenstand der Leistungen
Maschinenbau WEITERdenken ist eine Informationsplattform mit Fachbeiträgen, Produktvorstellungen und Informationen aus Maschinenbau, Fertigung, Instandhaltung, Automatisierung, Ausbildung und verwandten Industriebereichen.
Unternehmen können verfügbare Werbeplätze auf der Internetplattform kostenpflichtig buchen.
Eine Werbeanzeige kann folgende Bestandteile enthalten:
Firmenname und Produktbezeichnung
Produktbild
Produktbeschreibung
Internetlink zum Unternehmen oder Produkt
Umfang, Platzierung und Veröffentlichungszeitraum der Anzeige werden vor Vertragsschluss vereinbart.
Die Buchung eines Werbeplatzes beinhaltet keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Seitenaufrufen, Kundenanfragen oder Geschäftsabschlüssen.
§ 3 Preise und Umsatzsteuer
Der Einführungspreis für einen Werbeplatz beträgt 49,00 € pro Monat.
Der Preis versteht sich als vereinbarter Grundpreis. Ob und in welcher Höhe zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, wird vor Vertragsschluss anhand der geltenden steuerlichen Regelungen festgelegt und dem Werbekunden im verbindlichen Angebot mitgeteilt.
Der vollständige Rechnungsbetrag wird dem Werbekunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Zusätzliche Leistungen oder abweichende Preise bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Interessierte Unternehmen können eine Anfrage zur Buchung eines Werbeplatzes stellen.
Die Anfrage stellt noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.
Der Anbieter prüft die Anfrage sowie die vorgesehenen Werbeinhalte.
Anschließend erhält der Werbekunde ein Angebot beziehungsweise eine Auftragsbestätigung mit Preis, Leistungsumfang und Veröffentlichungszeitraum.
Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Werbekunden oder durch eine entsprechende individuelle Vereinbarung zustande.
Ein Anspruch auf Annahme einer Werbeanfrage besteht nicht.
§ 5 Prüfung und Freigabe von Werbeanzeigen
Jede Werbeanzeige wird vor der Veröffentlichung durch Maschinenbau WEITERdenken geprüft.
Der Anbieter behält sich vor, Werbeanfragen abzulehnen, wenn deren Inhalte nicht zur fachlichen Ausrichtung der Plattform passen.
Insbesondere können Anzeigen abgelehnt werden, wenn sie:
irreführende Produktangaben enthalten,
gegen geltendes Recht verstoßen,
Rechte Dritter verletzen,
unseriöse oder nicht nachvollziehbare Werbeaussagen enthalten.
Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Annahme des Werbeauftrags, redaktioneller Freigabe und Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Eine Ablehnung vor Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
§ 6 Werbematerial und Nutzungsrechte
Der Werbekunde stellt die für seine Werbeanzeige erforderlichen Texte, Bilder, Produktinformationen und Internetlinks zur Verfügung.
Der Werbekunde versichert, dass er über die notwendigen Rechte zur Verwendung und Veröffentlichung dieser Materialien verfügt.
Der Werbekunde räumt dem Anbieter für die vereinbarte Werbedauer die zur Darstellung der Anzeige erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Der Anbieter darf die übermittelten Materialien nur im Rahmen der vereinbarten Werbeschaltung verwenden.
Notwendige technische Anpassungen, beispielsweise die Größenanpassung von Bildern, sind zulässig, soweit dadurch die Aussage der Werbung nicht wesentlich verändert wird.
Inhaltliche Änderungen an der Werbeanzeige werden mit dem Werbekunden abgestimmt.
§ 7 Kennzeichnung von Werbung und redaktionelle Unabhängigkeit
Kostenpflichtige Werbeanzeigen werden auf Maschinenbau WEITERdenken deutlich als
"Werbung"
gekennzeichnet.
Redaktionelle Fachbeiträge und bezahlte Werbeanzeigen werden voneinander getrennt.
Die Buchung einer Werbeanzeige begründet keinen Anspruch auf eine positive redaktionelle Bewertung eines Produkts oder Unternehmens.
Redaktionelle Empfehlungen erfolgen unabhängig von der Buchung kostenpflichtiger Werbeplätze.
§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Buchung eines Werbeplatzes erfolgt für eine feste Laufzeit von einem Monat.
Beginn und Ende der Werbeschaltung werden zwischen dem Anbieter und dem Werbekunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Der Werbevertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich.
Eine automatische Verlängerung des Werbevertrags findet nicht statt.
Eine erneute Buchung für einen weiteren Monat ist möglich. Hierfür ist eine neue ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Werbekunden erforderlich. Ein Anspruch auf erneute Buchung besteht nicht.
Kann die Werbeschaltung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen, stimmen die Vertragsparteien einen neuen Veröffentlichungszeitraum ab. Kommt keine Einigung zustande, bleiben die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien unberührt.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Werbeanzeige erfolgt auf Grundlage einer Rechnung des Anbieters.
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich vor Beginn der Werbeschaltung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Die Werbeschaltung beginnt nach Eingang der vereinbarten Zahlung und Freigabe der Werbeinhalte zum bestätigten Veröffentlichungstermin.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann sich der Beginn der Werbeschaltung verschieben. Ein neuer Veröffentlichungszeitraum wird mit dem Werbekunden abgestimmt.
Gesetzliche Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 10 Änderungen an Werbeanzeigen
Änderungswünsche des Werbekunden können während der Vertragslaufzeit an den Anbieter gerichtet werden.
Änderungen werden vor ihrer Umsetzung geprüft und mit dem Werbekunden abgestimmt.
Ein Anspruch auf sofortige Umsetzung von Änderungswünschen besteht nicht.
Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
§ 11 Technische Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige Erreichbarkeit der Internetplattform und eine ordnungsgemäße Darstellung der gebuchten Werbeanzeigen.
Vorübergehende technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Unterbrechungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der vereinbarten Werbeleistung werden die Vertragsparteien eine angemessene Lösung prüfen, beispielsweise eine Nachholung ausgefallener Werbezeit.
Die gesetzlichen Rechte des Werbekunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 12 Verantwortung für Werbeinhalte
Der Werbekunde ist für die Richtigkeit seiner Produktangaben und die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte verantwortlich.
Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige oder offensichtlich irreführende Werbeinhalte nach entsprechender Prüfung zu entfernen oder deren Veröffentlichung auszusetzen.
Soweit möglich und zumutbar, wird der Werbekunde über die Maßnahme informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die gesetzlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Maschinenbau WEITERdenken beschrieben.
Der Werbekunde ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter rechtmäßig erfolgt.
§ 15 Widerrufsrecht
Die kostenpflichtigen Werbeleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Für diese Unternehmerverträge besteht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungs- oder Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Werbekunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
